Steuerbegünstigung (tax credit) für die Digitalisierung im Tourismus
Der ART Bonus sieht ein Steuerguthaben von 30% für Beherbergungsbetriebe vor, die in die Digitalisierung im Tourismus investieren, und zwar für das Triennium 2014-2016. (Quelle: Decreto del Ministero del Turismo del 12.02.2015, am 23.03.2015 im Amtsblatt veröffentlicht)
Für die genauen Begünstigten verweise ich auf den Art. 2 des Dekrets.
Begünstigte Kosten (Art.4) sind unter den dort angegebenen Bedingungen:
a) Kosten für Wi-Fi Anlagen;
b) Kosten für die Optimierung der Webseiten für mobile Anwendungen;
c) Kosten für Programme und Systeme für den Direktvertrieb von Dienstleistungen und Übernachtungen;
d) Werbung und Vermarktung auf spezialisierten Webseiten und Portalen;
e) Beratung für Kommunikation und Online-Marketing;
f) digitale Vermarktung in Bezug auf Angebote und Innovationen zur Inklusion und Beherbergung von Menschen mit Behinderung;
g) Kosten für die Schulung der Inhaber oder Mitarbeiter und Tutoring.
Die Gesamthöhe der Kosten ist auf 41.666 € pro Begünstigten begrenzt, welcher ein Steuerguthaben von maximal 12.500 € geltend machen kann, auf drei Jahre verteilt.
Die Unternehmen müssen einen telematischen Antrag beim Ministerium für den Tourismus stellen. Für die Details wird auf das Dekret und auf den Steuerberater verwiesen.